Zum Inhalt springen

Schutzkonzept der bayerischen (Erz-)Diözesen nach Abstimmung mit der Bayerischen Staatsregierung

Datum:
Veröffentlicht: 2.5.20
Von:
Detlef Hinz-Hemmers
Ab 4. Mai 2020 sind katholische Gottesdienste in Bayern auch während der geltenden Ausgangsbeschränkungen ohne weitere Ausnahmegenehmigung erlaubt, wenn die nachfolgenden Rahmenbedingungen des mit der Bayerischen Staatsregierung abgestimmten Schutzkonzepts eingehalten werden.

Rahmenbedingungen und möglicher Ablauf Gottesdienst mit beschränkter Teilnehmerzahl

Ab 4. Mai 2020 sind katholische Gottesdienste in Bayern auch während der geltenden Ausgangsbeschränkungen ohne weitere Ausnahmegenehmigung erlaubt, wenn die nachfolgenden Rahmenbedingungen des mit der Bayerischen Staatsregierung abgestimmten Schutzkonzepts eingehalten werden.

Das Schutzkonzept finden Sie hier im Anhang unten.