Datum:
Veröffentlicht: 2.5.20
Von:
Detlef Hinz-Hemmers
Rahmenbedingungen und möglicher Ablauf Gottesdienst mit beschränkter Teilnehmerzahl
Ab 4. Mai 2020 sind katholische Gottesdienste in Bayern auch während der geltenden Ausgangsbeschränkungen ohne weitere Ausnahmegenehmigung erlaubt, wenn die nachfolgenden Rahmenbedingungen des mit der Bayerischen Staatsregierung abgestimmten Schutzkonzepts eingehalten werden.
Das Schutzkonzept finden Sie hier im Anhang unten.